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17.12.2020

Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie

Die „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 15. Dezember 2020 verpflichtet alle Altenhilfeeinrichtungen im Saarland unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, alle Besucherinnen und Besucher, die diese Einrichtungen aufsuchen möchten, bei jedem Besuch mittels eines so genannten PoC-Antigen-Tests auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. Die Verordnung ist zunächst bis zum Ablauf des 27. Dezember 2020 befristet.
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Liebe Angehörige,

 

Die „Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie“ vom 15. Dezember 2020 verpflichtet alle Altenhilfeeinrichtungen im Saarland unter Berücksichtigung des aktuellen Infektionsgeschehens, alle Besucherinnen und Besucher, die diese Einrichtungen aufsuchen möchten, bei jedem Besuch mittels eines so genannten PoC-Antigen-Tests auf das Vorliegen einer Erkrankung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu testen. Die Verordnung ist zunächst bis zum Ablauf des 27. Dezember 2020 befristet.

 

Auf Basis unseres Besuchskonzeptes haben wir mit Ihnen Besuchszeiten für unsere Bewohnerinnen und Bewohner vereinbart. Die vorgenommene Taktung ist eng, um besonders über die Weihnachtstage möglichst allen Besuchswünschen gerecht zu werden. Nun stellt uns diese erweiterte Testverpflichtung vor zusätzliche organisatorische Herausforderungen, die es zu stemmen gilt, die aber zum Schutz unserer Bewohnerinnen und Bewohner auch aus unserer Sicht unerlässlich sind.

 

Konkret bedeutet dies, dass wir Sie mangels anderweitiger zeitlicher und personeller Ressourcen im Rahmen der mit Ihnen vereinbarten Besuchszeit in unseren SeniorenHäusern testen müssen. Wartezeiten werden im Einzelfall nicht auszuschließen sein. Hierfür bitten wir bereits jetzt um Ihr Verständnis. Das Testergebnis wird in der Regel nach etwa 15 Minuten vorliegen. Erst danach dürfen wir den Kontakt mit der Bewohnerin / dem Bewohner zulassen. Eine Ausweitung Ihrer Besuchszeit um die Dauer der Testung und die Zeit bis zur Feststellung des Ergebnisses ist im Interesse einer Gleichbehandlung aller Besucherinnen und Besucher leider so kurzfristig nicht möglich.

 

Sollten Sie sich nicht testen lassen wollen, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Sie die Einrichtung nicht betreten dürfen. In diesem Falle wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie uns Ihren Besuch frühzeitig absagen würden. So entstünde gegebenenfalls die Möglichkeit, Ihre Besuchszeit anderweitig zu vergeben.

Wir sind uns bewusst, dass die derzeit sehr dynamische Situation mit ihren sich stetig ändernden Regelungen nicht nur unsere Mitarbeitenden, sondern auch Sie immer wieder vor neue Herausforderungen stellt und danken sehr herzlich für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

 

Wir wünschen Ihnen gesegnete Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr.

 

Ihre Geschäftsführung und Ihre Einrichtungsleitung

Alten- und Pflegeheim St. Anna St. Ingberter Str. 20, D-66280 Sulzbach-Neuweiler 068 97 / 578-0 068 97 / 578-142 info@st-anna-neuweiler.de
Einrichtungsleitung
Stephanie Gläser
Verantwortliche Pflegefachkraft
Ann Katrin Schiel